Arbeitsgelegenheiten Informationssystem          

1. Dokumentationspflichten

1.1. Anwesenheiten

Die Anwesenheiten der Teilnehmer werden mittels der als Download hinterlegten Anwesenheitslisten (Download 06) nachgehalten.
Spätestens am ersten Arbeitstag des Folgemonats muss diese Anwesenheitsliste per Fax oder Mail an die Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss (bfg), c/o TZG GmbH, Hauptstr. 76, 41352 Korschenbroich-Glehn, gesendet werden, da diese Anwesenheitsliste die Zahlungsgrundlage für die Auszahlung der monatlichen Mehraufwandsentschädigung an die Teilnehmer ist.
Bitte notieren Sie auf dieser Liste unbedingt auch den verantwortlichen Ansprechpartner mit Datum und Unterschrift.


Unentschuldigte/unentschuldbare Fehlzeiten des Teilnehmers sollten spätestens nach drei Tagen an die bfg gemeldet werden.

Da sich dieses Projekt an langzeitarbeitslose Hilfeempfänger richtet, ist davon auszugehen, dass einige von ihnen aufgrund der langen Zeit ohne regelmäßige Pflichten anfangs mit der Pünktlichkeit Probleme haben könnten. Bei Verspätungen, etc. sollte den Teilnehmern innerhalb des laufenden Abrechnungsmonats die Gelegenheit gegeben werden, die versäumte Zeit nachzuarbeiten.

 

1.2 Zwischenbericht und Abschlussbericht

Weiterhin erhalten Sie im Downloadbereich einen Abschlussbericht (Download 09), den Sie bitte 8 Monaten nach Beginn der Beschäftigung oder umgehend bei vorzeitigem Abbruch des Teilnehmers durch Ankreuzen ausfüllen und an die
Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss, c/o TZG GmbH, Hauptstr. 76, 41352 Korschenbroich-Glehn senden.

 

2. Zuständigkeiten

2.1 Gesamtträger des Projekts: Trägergemeinschaft AGH des Rhein-Kreises Neuss

Koordination

Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss
Team Arbeitsgelegenheiten
Hauptstr. 76, 41352 Korschenbroich-Glehn
Telefon 02182 8507-0
Fax: 02182 8507-33

Die Ansprechpartner finden Sie im Downloadbereich unter 11a „Kontakt Verwaltung AGH“ oder 11b „Kontakt Berater AGH“.

Verantwortlich für die Koordination und Verwaltung der Arbeitsgelegenheiten, Auszahlung der Mehraufwandsentschädigung sowie Akquisition der Arbeitsgelegenheiten.

 

2.2 Beratende/begleitende Verbände:

für Dormagen, Rommerskirchen:


für Grevenbroich, Jüchen:
  • Berufshilfe e.V./AWO, Grevenbroich, Fr. Jordt, Auf der Schanze 3, 41515 Grevenbroich
    Telefon 02181/234423, Fax 02181/234424, Mail: berufshilfe-awo@gmx.de
  • Diakonisches Werk Rhein-Kreis Neuss e.V., Herr Gellrich, Am Ständehaus 12, 41515 Grevenbroich
    Telefon 02181 605 200, Mail: bernd.gellrich@diakonischeswerk.de
  • CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH, Rheydter Str. 174, 41464 Neuss
    Telefon 02131/889-0 Frau Sadowski, Herr Maukel, Mail: Wilma.Sadowski@caritas-neuss.de


für Neuss, Kaarst, Meerbusch, Korschenbroich:
  • AWO Ortsverband Neuss e.V., Hr. Öztas, Schwannstr. 6, 41460 Neuss
    Telefon 02131 3673037, Fax 02131 275564, Mail: oeztas@awoneuss.de
  • Berufsförderungszentrum Schlicherum e.V., Frau Bechstein, Further Str. 173-179, 41462 Neuss
    Telefon 02131/3142610, Fax 02131 3142611, Mail: abechstein@kolping-neuss.de
  • CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH, Rheydter Str. 174, 41464 Neuss
    Telefon 02131/889-0 Frau Sadowski, Herr Maukel, Mail: Wilma.Sadowski@caritas-neuss.de
  • Diakonisches Werk der ev. Kirchengemeinden in Neuss e.V., Frau Hundsdoerfer, Plankstr.1, 41462 Neuss
    Telefon 02131 566837, Mail: hundsdoerfer@diakonie-neuss.de
  • Kolping Bildungswerk e.V., Hr. Rotte, Rheydter Str. 174, 41464 Neuss
    Telefon 02131/8808611, Fax 02131/88086-66, Mail: mrotte@kolping-neuss.de
  • Sozialdienst Katholischer Männer e.V., Herr Esser, Hammer Landstr. 5, 41460 Neuss
    Telefon 02131 92480, Fax 02131 924848, Mail: info@skm-neuss.de
  • Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss, Frau Rudloff, Hauptstr. 76, 41352 Korschenbroich-Glehn
    Telefon 02182 8507-31, Fax 02182 8507-33, Mail: c.rudloff@tz-glehn.de


Die betreuenden Wohlfahrtsverbände sind verantwortlich für: Beratung/Begleitung der Teilnehmer, Qualifizierung der Teilnehmer, Ansprechpartner Arbeitgeber.

 

3. Arbeitszeiten und Mehraufwandsentschädigung

Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 30 Stunden. Jugendliche Teilnehmer unter 25 Jahren arbeiten 24/18 Wochenstunden, weitere 6/12 Wochenstunden dienen der Qualifizierung, die für Jugendliche bindend ist. Die zusätzliche Qualifizierung kann auch bei Teilnehmern ab 25 Jahren empfohlen und durchgeführt werden.

Arbeitsentgelt: 1,50 € pro geleisteter Arbeitsstunde.
Das Arbeitsentgelt wird den Teilnehmern durch die bfg als Koordinatorin des Projekts per Überweisung nachträglich zum fünften Arbeitstag eines Monats ausgezahlt.

 

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