Arbeitsgelegenheiten Informationssystem          
Informationen zu Ihrer Teilnahme an der Initiative der ARGE Rhein-Kreis Neuss zur Aktivierung von arbeitslosen Hilfeempfängern

Bestandteile der Initiative sind

  • Die Vermittlung in eine adäquate zusätzliche Arbeitsgelegenheit
  • Ergänzende Qualifizierung (bei Jugendlichen zwischen 18 und 24 J.)
  • Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung

Ziel ist die Vorbereitung auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt

 

Zusammenarbeit in Schritten

Als Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) werden Sie von der ARGE des Rhein-Kreises Neuss betreut.

1. Termin bei Ihrem Arbeitsvermittler bei der ARGE
Wenn bei der Beratung durch den zuständigen Vermittler der ARGE eine individuelle Chanceneinschätzung hinsichtlich der unmittelbaren Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt momentan negativ beurteilt wird, wird im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung die Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit mit Ihnen verabredet. Der ARGE-Vermittler vermittelt Sie in eine passende Arbeitsgelegenheit und vereinbart für Sie ein Vorstellungsgespräch.

2. Vorstellungsgespräch für eine Arbeitsgelegenheit
Es findet ein Vorstellungsgespräch bei einem Beschäftigungsträger statt. Der Beschäftigungsträger füllt mit Ihnen die Vereinbarung zur Aufnahme der Arbeitsgelegenheit aus und Sie unterzeichnen die Vereinbarung. Der Beschäftigungsträger sendet die Vereinbarung zur Gegenzeichnung an die bfg.

3. Bei Eignung Einsatz für maximal 30 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit beinhaltet ggf. eine Qualifizierung von 6 oder 12 Stunden und/oder begleitende Beratungsgespräche. Bei Jugendlichen ist eine Qualifizierung von mindestens 6 Stunden pro Woche Pflicht.

4. Verdienst: monatliche Auszahlung einer Mehraufwandsentschädigung von 1,50 €/pro geleisteter Arbeitsstunde. Urlaubstage (2 Tage pro vollständigem Beschäftigungsmonat) bleiben unbezahlt.

5. Dauer der Beschäftigung: In der Regel 9 Monate.

 

Unsere Hilfe, Ihre Chance

  • Herstellung und Erhaltung Ihrer Erwerbsfähigkeit
  • Chancenerhöhung für die Integration in den ersten Arbeits- und Ausbildungsmarkt
  • Umfassende Beratung und Unterstützung
  • Erweiterung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten durch Qualifikation und praktische Berufserfahrungen

 

Ihre Ansprechpartner

Koordinierender Träger des Projektes ist die
Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss (bfg).

Ansprechpartner für die sozialpädagogische Beratung sind (je nach Wohnort):
  • AWO Ortsverband Neuss, Neuss
  • Berufsförderungszentrum Schlicherum, Neuss
  • Berufshilfe e.V./AWO, Grevenbroich
  • Caritas Sozialdienste, Neuss
  • Diakonisches Werk der ev. Kirchengemeinden in Neuss, Neuss
  • Diakonisches Werk Rhein-Kreis Neuss, Grevenbroich
  • Internationaler Bund e.V., Dormagen
  • Kolping Bildungswerk, Neuss
  • Sozialdienst Katholischer Männer, Neuss
  • bfg, Neuss und Korschenbroich

 

Fehlzeiten

Alle Fehlzeiten (Arbeitsunfähigkeit, etc.) müssen bis 9.00 Uhr morgens telefonisch bei der Einsatzstelle gemeldet werden.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen senden Sie bitte an Ihre Einsatzstelle.

 

Weitere Informationen

  • Ihre Teilnahme ist durch die ARGE des Rhein-Kreises Neuss initiiert.
  • Ihr Vermittler in der ARGE ist weiterhin für Sie zuständig.
  • Ihre derzeitigen Bezüge von ALG II bleiben unverändert erhalten
  • Bei der zusätzlichen Tätigkeit handelt es sich nicht um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit
  • Fahrtkosten sind in der Mehraufwandsentschädigung enthalten.

 

Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner

Die Kontaktdaten für Verwaltungsangelegenheiten (Abrechnung Mehraufwandsentschädigung, Vereinbarungen etc.) entnehmen Sie bitte dem Download
11a „Kontakte Verwaltung AGH“

Die Adressen Ihrer Ansprechpartner für die Beratung entnehmen Sie bitte dem Download
11b „Kontakte Berater AGH“

 

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