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Informationen zu Ihrer Teilnahme an der Initiative der ARGE Rhein-Kreis Neuss zur Aktivierung von arbeitslosen Hilfeempfängern
Bestandteile der Initiative sind
Ziel ist die Vorbereitung auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt
Zusammenarbeit in SchrittenAls Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) werden Sie von der ARGE des Rhein-Kreises Neuss betreut.
1. Termin bei Ihrem Arbeitsvermittler bei der ARGE Wenn bei der Beratung durch den zuständigen Vermittler der ARGE eine individuelle Chanceneinschätzung hinsichtlich der unmittelbaren Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt momentan negativ beurteilt wird, wird im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung die Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit mit Ihnen verabredet. Der ARGE-Vermittler vermittelt Sie in eine passende Arbeitsgelegenheit und vereinbart für Sie ein Vorstellungsgespräch. 2. Vorstellungsgespräch für eine Arbeitsgelegenheit Es findet ein Vorstellungsgespräch bei einem Beschäftigungsträger statt. Der Beschäftigungsträger füllt mit Ihnen die Vereinbarung zur Aufnahme der Arbeitsgelegenheit aus und Sie unterzeichnen die Vereinbarung. Der Beschäftigungsträger sendet die Vereinbarung zur Gegenzeichnung an die bfg. 3. Bei Eignung Einsatz für maximal 30 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit beinhaltet ggf. eine Qualifizierung von 6 oder 12 Stunden und/oder begleitende Beratungsgespräche. Bei Jugendlichen ist eine Qualifizierung von mindestens 6 Stunden pro Woche Pflicht. 4. Verdienst: monatliche Auszahlung einer Mehraufwandsentschädigung von 1,50 €/pro geleisteter Arbeitsstunde. Urlaubstage (2 Tage pro vollständigem Beschäftigungsmonat) bleiben unbezahlt. 5. Dauer der Beschäftigung: In der Regel 9 Monate.
Unsere Hilfe, Ihre Chance
Ihre AnsprechpartnerBeschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss (bfg).
FehlzeitenDie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen senden Sie bitte an Ihre Einsatzstelle.
Weitere Informationen
Kontaktdaten Ihrer AnsprechpartnerDie Kontaktdaten für Verwaltungsangelegenheiten (Abrechnung Mehraufwandsentschädigung, Vereinbarungen etc.) entnehmen Sie bitte dem Download
11a „Kontakte Verwaltung AGH“ Die Adressen Ihrer Ansprechpartner für die Beratung entnehmen Sie bitte dem Download 11b „Kontakte Berater AGH“
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