
Für Arbeitsgelegenheiten im Rhein-Kreis Neuss gelten grundsätzlich die
allgemeinen Informationen über Arbeitsgelegenheiten. Über Art, Umfang und Inhalt der Arbeitsgelegenheiten und die Förderbedingungen entscheiden die vor Ort verantwortlichen Arbeitsgemeinschaften, kommunalen Träger und Arbeitsagenturen in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung ihrer durch das Gesetz bewusst weit ausgestalteten Handlungsfreiräume. Vor diesem Hintergrund sind für den Rhein-Kreis Neuss eine Reihe
konkretisierender Vorgaben zu beachten.

Die Teilnehmer erhalten einer Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,50 € je geleisteter Stunde. Dieser Betrag wird von der Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss (bfg) an die Teilnehmer ausgezahlt. Mit dem monatlich ausgezahlten Gesamtbetrag müssen auch die Fahrtkosten abgedeckt werden.

Die Teilnehmer sind während ihrer Beschäftigung in einer Arbeitsgelegenheit über den Träger der Einsatzstelle unfall- und haftpflichtversichert.